Arbeits- und Sozialrecht
Das Arbeitsrecht befasst sich mit allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen. Es kann z.B. um die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gehen, um arbeitsrechtliche Abmahnungen, um ausstehende Lohnansprüche, um Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung, um Zeugnisansprüche oder um Fragen der Formulierung eines Zeugnisses oder um sonstige Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Es kann daneben aber auch um Ansprüche gehen, die sich aus Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen ergeben oder aber um Fragen im Rahmen eines Streiks oder einer Aussperrung.
Das Sozialrecht umfasst nach der Definition von Wikipedia “alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen”. Im Sozialrecht verfüge ich seit etwa 1 1/2 Jahren über sehr viele (oft erfolgreiche) praktische Erfahrungen mit Widerspruchs- und Klageverfahren in allen Bereichen der verschiedenen Bücher des SGB. Hierzu gehören auch die Fragen, welche sozusagen in der Schnittstelle von Sozialrecht zum IT-Recht (d.h. meiner Fachanwaltschaft) liegen, nämlich die Fragen, die durch die Möglichkeit der Verordnung sog. “Digitaler Gesundheitsanwendungen” (z.B. die auf dem Markt befindlichen Gesundheits-Apps) entstehen, welche nach § 6a Absatz 2 DiGAV ab 01.01.2024 auch einen Datenexport in die elektronische Patientenakte ermöglichen. Hier werden dann auch Fragen des Gesundheitsdatenschutzes berührt, welcher auch z.B. im SGB V (§§ 284 ff. SGB V) normiert ist.