Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Im Mietrecht geht es vor allem um Kündigungen von Mietverhältnissen, um Mietmängel, das Recht der Mietminderung, um Störungen des Hausfriedens, Ruhestörungen, Zahlungsansprüche wegen Mietrückstandes, Fragen der Kautionsabrechnung und Fragen der Abrechnung von Nebenkosten. Im Wohnungseigentumsrecht sind Anfechtungen oder die Nichtigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer zu prüfen, Fragen der ordnungsgemäßen Verwaltung, Hausgeldansprüche oder Fragen der Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum zu klären. Ich verfüge über Erfahrungen in den oben genannten Bereichen und vertrete auch Wohnungseigentümergemeinschaften.