IT-Recht, Urheber- und Datenschutzrecht

Als zugelassener Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht) seit dem Jahr 2010 (ich war unter den ersten 5 zugelassenen Fachanwälten für IT-Recht im Saarland) berate ich Sie in allen Rechtsfragen, die sich durch die Nutzung der IT und von Computern ergeben. Dies beinhaltet nicht nur Computerrecht, Softwarerecht oder die Fragen der Online-Geschäfte, sondern auch alle Probleme des Telekommunikations-, Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts.

Mandanten/innen hatte ich auch bereits in mehreren Verfahren wegen Problemen mit dem Online-Banking beraten und auch gerichtlich vertreten.

Vor allem im Urheberrecht stellen sich durch die modernen Medien eine Reihe von interessanten Rechtsfragen, auf die ich für Sie eine Antwort finde. Hier sind z.B. Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing oder Streaming zu nennen, aber auch die Fragen der Urheberrechte an Fotos, Videos oder Texten. Social Media wie Facebook, Instagram, XING oder z.B. die Nutzung von YouTube etc. werfen eine Reihe von rechtlichen Fragestellungen auf, mit denen ich vertraut bin.

Aktuell ist aufgrund der relativ neuen DSGVO aus dem Jahr 2018 das Datenschutzrecht in aller Munde. Trotz vieler bereits ergangener EuGH-Entscheidungen gibt es hier z.B. immer noch häufig Streit wegen des Bestehens und der Höhe von Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO. Gerne berate ich Sie in diesen Fragen.

Ein neues Teilgebiet entsteht gerade mit den Rechtsfragen rund um KI-Anwendungen (Künstliche Intelligenz). So wird aktuell auf EU-Ebene ein Rechtsrahmen z.B. für die Haftung im Rahmen der Nutzung von KI-Anwendungen diskutiert und verabschiedet. Die hier aufkommenden Rechtsfragen sind allesamt noch nicht als geklärt anzusehen, sondern man befindet sich hier erst am Startpunkt einer Entwicklung.