Arbeits- und Sozialrecht

Das Arbeitsrecht befasst sich mit allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen. Es kann z.B. um die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gehen, um arbeitsrechtliche Abmahnungen, um ausstehende Lohnansprüche, um Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung, um Zeugnisansprüche oder um Fragen der Formulierung eines Zeugnisses oder um sonstige Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsvertrag, aus Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen ergeben. Im Arbeitsrecht bin ich derzeit in geringerem Umfang tätig.

Das Sozialrecht umfasst nach der Definition von Wikipedia “alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen”. Im Sozialrecht verfüge ich seit etwa 1 1/2 Jahren über sehr viele (oft erfolgreiche) praktische Erfahrungen mit Widerspruchs- und Klageverfahren in allen Bereichen der verschiedenen Bücher des SGB. Es geht dabei in meiner Praxis vor allem um Fragen des Rentenrechts, des Schwerbehindertenrechts, der Erwerbsminderung, der Zuordnung von Pflegestufen, von Heil- und Krankenbehandlungen, Verordnungen von Arzneimitteln, Krankengeld, Fragen der Arbeitsförderung, der Sozialversicherung und viele weitere Einzelfragen.

Hierzu gehören auch die rechtlichen Probleme, welche sozusagen in der Schnittstelle von Sozialrecht zum IT-Recht (d.h. meiner Fachanwaltschaft) liegen, die z.B. durch die Möglichkeit der Verordnung sog. “Digitaler Gesundheitsanwendungen” (z.B. die auf dem Markt befindlichen Gesundheits-Apps) entstehen, welche nach § 6a Absatz 2 DiGAV ab 01.01.2024 auch einen Datenexport in die elektronische Patientenakte ermöglichen. Hier werden dann auch Fragen des Gesundheitsdatenschutzes berührt, welcher auch z.B. im SGB V (§§ 284 ff. SGB V) normiert ist.